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Förderprogramme für digitale Produkte

Bugetierung
Ob Buchungssysteme, Online-Shops oder Produktkonfiguratoren – die essentiellen digitalen Lösungen für ein erfolgreiches Business sind in der Regel mit größeren finanziellen Investitionen verbunden. Kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Herausforderung jedoch nicht alleine stemmen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es Förderprogramme, bei denen KMU Zuschüsse für Investitionen in digitale Produkte beantragen können.

Das bundesweite Förderprogramm „go-digital“

go-digital ist ein bundesweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es richtet sich an KMU und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse durch digitale Lösungen optimieren wollen. Gefördert werden Projekte, die sich den Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitale Geschäftsprozesse, Datenkompetenz oder Digitale Markterschließung zuordnen lassen. In der Praxis bedeutet das: Ein softwarebasiertes Mess- und Auswertungssystem für eine an die Tagessituation angepasste Herstellung von Backwaren für einen Bäckereibetrieb kann genauso gefördert werden wie z.B. eine Web-Anwendung zur Buchung und Koordination von Kundenterminen oder eine Software für digitale Sicherheitsunterweisungen. Eine Sammlung von Praxisbeispielen, die mit go-digital gefördert wurden, befinden sich unter https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/Praxisbeispiele/praxisbeispiele.html

Go-digital richtet sich an Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Vorjahresumsatz oder einen Vorjahresbilanzsumme von 20 Millionen Euro nicht überschreiten. Es werden bis zu 30 Beratertage in einem Zeitraum von 6 Monaten gefördert, die eine Potenzialanalyse und den Umsetzungszeitraum umfassen. Die Förderquote beträgt dabei 50 Prozent eines Beratertagessatzes von maximal 1.100 Euro.

Alle wichtigen Details zu diesem Förderprogramm sind zu finden unter 
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Ergebnisoffene Potenzialanalyse

Es besteht auch die Möglichkeit, erst einmal einen Antrag auf eine ergebnisoffene Potenzialanalyse zu stellen. Dabei kann das Beratungsunternehmen mit dem Auftraggeber zusammen eine passgenaue Strategie erarbeiten und im Anschluss per Änderungsantrag Förderung für die Umsetzung beantragen.

Wir sind als Beratungsunternehmen für go-digital akkreditiert

Wir sind als Beratungsunternehmen für die Module "Digitalisierte Geschäftsprozesse" und "Digitale Markterschließung" akkreditiert. Dadurch sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Beratungsleistungen und Produktentwicklung für eine Vielzahl von Lösungen anzubieten, die im Rahmen eines go-digital-Projekts förderfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Buchungssysteme, Produktkonfiguratoren, PIM-/DAM-Systeme und vieles mehr.

Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Für kleine und mittlere Unternehmen aus Schleswig-Holstein gibt es zwei Fördermodelle für Digitalisierungsprojekte, die von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer GmbH (WTSH) verwaltet werden. 

Förderung von betrieblichen Innovationen

Nach der BIF-Richtlinie Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen wird ein breites Spektrum von Investitionen gefördert: Zum Einen die Organisationsinnovationen, mit denen Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens gemeint sind. Zum anderen die Prozessinnovationen, womit die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen gemeint ist. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein seine Geschäftsprozesse z.B. durch ein PIM-System, einen Produktkonfigurator oder ein Buchungssystem optimieren möchte, kann es sich den finanziellen Aufwand durch dieses Fördermodell bezuschussen lassen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 60.000 Euro betragen. Die Höhe dieser Förderung beträgt für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Außerdem muss die Innovation einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wobei dieser auch darin bestehen kann, dass die umgesetzte Digitalisierungsmaßnahme künftig hilft, Ressourcen einzusparen.

Alle weiteren Informationen zu diesem Fördermodell sind hier zu finden: 
https://wtsh.de/de/bif-modul-1-prozess-und-organisationsinnovationen

Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

Schleswig-Holsteinische Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen fördern zu lassen. Die Förderung setzt sich aus den Modulen Beratung und Umsetzung zusammen und muss zusammen mit einem go-digital-Beratungsunternehmen beantragt werden. Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren. Die Lösungen, die dabei entwickelt werden, sollen entweder die IT-Sicherheit oder digitale Geschäftsprozesse optimieren oder der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren dienen. Im Modul Umsetzung wird die Implementierung dieser Lösungen gefördert. Es kann entweder unmittelbar nach dem Beratungsmodul in Anspruch genommen oder beantragt werden, wenn das Unternehmen in den letzten 18 Monaten vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.

Genaue Informationen zum Fördermodell und zur Antragstellung sind hier zu finden:
https://wtsh.de/de/foerderung-niedrigschwelliger-innovativer-digitalisierungsmassnahmen-in-kleinen-unternehmen
 

Keine passende Förderung dabei oder nicht aus Schleswig-Holstein?

In der Förderdatenbank des BMWK sind alle öffentlichen Förderprogramme auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene verzeichnet

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

Für Digitalisierungsmaßnahmen mit einem größeren finanziellen Umfang besteht die Möglichkeit, den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank zu nutzen. Der Kreditbeitrag bei diesem Programm liegt zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro. Damit können beispielsweise digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels gefördert werden. Antragsberechtigt sind in diesem Fall nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen, sondern auch Freiberufler:innen und junge Unternehmen.

Alle weiteren Infos sind zu finden unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Digitalisierungs-und-Innovationskredit-(380-390-391)/